Meldepflicht
epidemiologisches Register (GKR):
Ärzte und Zahnärzte, die in Berlin bei einem Patienten eine Krebserkrankung feststellen, sind verpflichtet, festgelegte Daten zum Patienten an die Vertrauensstelle des Gemeinsamen Krebsregisters zu übermitteln oder durch ein Klinikregister übermitteln zu lassen (Landesgesetz zur Meldepflicht).
klinisches Register (BKKR):
Der Dokumentation im lokalen TZ und der Datenübermittlung an das Tumorzentrum Berlin (Dachverband der Berliner Tumorzentren) muss der Patient seine Zustimmung geben.
Für Ärzte besteht derzeit keine Meldepflicht.
Letzte Änderung am Donnerstag, 8. März 2012 um 16:02:04 Uhr.