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Finanzierung

Qualität kostet

Trotz der Kenntnis der Bedeutung klinischen Krebsregister für die onkologische Qualitätssicherung ist die Finanzierung der klinischen Krebsregister der Berliner Tumorzentren nicht gelöst. In einigen anderen Bundesländern können Krankenhäuser neben den DRG-Fallpauschalen, gesonderte Zuschläge für die besonderen, krankenhausübergreifenden Aufgaben von Tumorzentren abrechnen, dies wurde bisher in Berlin nicht realisiert.

Das Personal der klinischen Krebsregister der Berliner Tumorzentren wird derzeit von den Krankenhausträgern der Tumorzentren bezahlt. Serviceleistungen für krankenhausübergreifende Aufgaben z.B. die Analyse der Versorgungsqualität und die Rückkopplung der Ergebnisse zu den Leistungserbringer oder die Dokumentation für "Externe" sind so nur begrenzt möglich.

Die klinischen Krebsregister der Berliner Tumorzentren erhalten eine Aufwandsentschädigung vom GKR pro Fall von 6,50 €.

Unter Moderation der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz werden derzeit intensive Gespräche geführt, um die Finanzierung und den Aufbau des Berliner Klinischen Krebsregisters (BKKR) ab dem Jahr 2010 zu realisieren.

Fördermittel nach §8 Abs. 4 LKG

Ende 2008 erhielten nachfolgende Krankenhäuser/Tumorzentren seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Fördermittel für Investitionen im Rahmen der klinischen Krebsdokumentation. Die Fördergelder sind Teil eines Investitionsprogramms von 40 Mio € für Berliner Krankenhäuser für die Jahre 2008 und 2009 (Pressemeldung).

Aufwandsentschädigung GKR:

Das GKR zahlt eine Aufwandsentschädigung für Meldungen von bösartigen Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie gutartigen Neubildungen des Zentralnervensystems an ihre Melder.

Elektronische Meldung über Tumorzentren pro Fall 6,50 €
Elektronische Direktmeldungen pro Fall 4,00 €
Direktmeldungen per GKR-Meldebogen 3,00 €

Letzte Änderung am Donnerstag, 8. März 2012 um 16:02:06 Uhr.

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