Patienteneinwilligung/Datenschutz
Patienten müssen im Falle einer Tumorerkrankung über eine Meldung an das Gemeinsame Krebsregister (GKR) informiert werden, ein Widerspruchsrecht
gegen die Meldepflicht besteht nicht (Landesgesetz zur Meldepflicht).
Für die Dokumentation im lokalen TZ und der Datenübermittlung an das Tumorzentrum Berlin (Dachverband der Berliner Tumorzentren) muss der Patient seine Zustimmung geben. In Absprache mit dem Berliner Datenschützer wurde eine einheitlicher Passus erarbeitet, welcher in die Aufnahmeverträge aller Krankenhäuser integriert wurde.
Letzte Aktualisierung 7.7.2010:
Erklärung zum Datenschutz hinsichtlich der Datenübermittlung an das Tumorzentrum Berlin und das Gemeinsame Krebsregister (GKR) – Fassung für den Aufnahmevertrag
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass im Falle einer Tumorerkrankung meine Krankheitsdaten (Identitätsdaten sowie ärztliche Informationen über die Behandlung und Nachsorge) zur Verbesserung der ärztlichen Betreuung, zur Krebsforschung und zur onkologischen Qualitätssicherung vom Tumorzentrum Berlin e.V. erfasst und ausgewertet sowie im Falle meines Hauptwohnsitzes im Land Brandenburg an das Tumorzentrum Land Brandenburg e.V. weitergeleitet werden. Das Tumorzentrum Berlin ist ein Verbund der sich in Berlin mit Tumorerkrankungen befassenden Ärzte und Institutionen.
ja nein
Ich habe das Recht dieses Einverständnis jederzeit zurück zu ziehen.
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass im Falle einer Tumorerkrankung von behandelnden Ärzten die Ergebnisse meiner Behandlungen und Nachsorge über den Krankenhausverlauf hinaus angefordert werden dürfen und diese zur Krebsforschung und zur onkologischen Qualitätssicherung von unserer Einrichtung und dem Tumorzentrum Berlin e.V. erfasst und ausgewertet werden.
ja nein
Ich habe das Recht dieses Einverständnis jederzeit zurück zu ziehen.
Sofern meine medizinischen Daten aus diesen Registern für wissenschaftliche und qualitätssichernde Zwecke verwendet werden, darf ein Rückschluss auf meine Person nicht möglich sein.
Ich bin darüber informiert, dass im Falle eines gutartigen Tumors des Zentralen
Nervensystems oder einer Krebserkrankung auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung einer Meldepflicht für Krebserkrankungen vom 25. März 2004 eine Meldung an das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR) in 12621 Berlin erfolgt.
Letzte Änderung am Donnerstag, 8. März 2012 um 16:02:05 Uhr.